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Erreichbar 24/7

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Verstorbene zu Hause aufbahren

Bei einer offenen Aufbahrung können Sie als Angehörige den/die Tote/n noch einmal sehen und von ihm/ihr Abschied nehmen.
Zu Hause dürfen Sie bis zu 72 Stunden aufbahren, auch wenn der/die Tote in einer Klinik gestorben ist.
Das ermöglicht Ihnen und allen Angehörigen und Freund/innen, in vertrauter Umgebung Abschied zu nehmen.

„Leichengift“ – ein Mythos

Viele Angehörige haben Angst, Verstorbene zu berühren – aus Sorge vor einem sogenannten „Leichengift“.

Ein solches Gift gibt es nicht.

Liegt keine ernsthafte, infektiöse Erkrankung vor, können Sie Ihren verstorbenen Angehörige*n bedenkenlos berühren, waschen, ankleiden und bewegen.

Der persönliche Abschied ist unter normalen Umständen gesundheitlich unbedenklich.

Vollmacht für Girokonto

Damit ein Angehöriger nach dem Todesfall die laufenden Kosten und die Bezahlung der Bestattungskosten über das Girokonto des Verstorbenen abdecken kann, sollte man zu Lebzeiten bei der Bank für eine Vertrauensperson eine Vollmacht hinterlegen.

Wegbegleiter Bestattungshaus

GmbH
Ihr Begleiter beim Abschied

Susann Haag & Steffen Jäckle

Adresse

Belchenstr. 7
76707 Hambrücken
-> Anfahrt

Kontakt

07255 – 39 75 040

info@wegbegleiter-bestattungen.de

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