Nach dem Verlust eines Kindes
Wenn ein Kind stirbt, gerät das Leben aus dem Gleichgewicht.
Wenn ein Kind stirbt, gerät das Leben aus dem Gleichgewicht.
Vielleicht möchten Sie im Moment nur eine einzelne Frage klären. Vielleicht suchen Sie einen Überblick darüber, was als Nächstes wichtig wird. Sie können die Informationen auf dieser Seite in Ihrem eigenen Tempo lesen.
Ob Ihr Kind während der Schwangerschaft, rund um die Geburt oder nach gemeinsamen Lebensjahren gestorben ist – jeder Verlust hat seine eigene Geschichte. Welche organisatorischen und rechtlichen Fragen entstehen, hängt auch davon ab, wann Ihr Kind gestorben ist und wo Sie leben.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum frühen Verlust eines Kindes sowie Hinweise zu personenstandsrechtlichen und bestattungsrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Sie sollen Ihnen dabei helfen, sich zu orientieren und die nächsten Schritte besser einordnen zu können.
Wenn Sie darüber hinaus eine Frage haben oder sich persönliche Begleitung wünschen, dürfen Sie sich gerne an mich wenden – jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach dem Tod eines Kindes können organisatorische Fragen entstehen, für die gerade wenig Kraft bleibt. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann es mit Ihnen besprechen, welche Schritte in Ihrer Situation anstehen und welche Aufgaben es für Sie übernehmen soll.
Dazu können beispielsweise die Abstimmung mit der Klinik oder der behandelnden Praxis, die Vorbereitung von Unterlagen für das Standesamt und die Organisation der Bestattung gehören. Auch Absprachen mit der Friedhofsverwaltung oder einem Krematorium kann das Bestattungsunternehmen übernehmen. Welche Schritte erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr Kind während der Schwangerschaft, rund um die Geburt oder später verstorben ist und in welchem Bundesland die Bestattung stattfindet.
Sie dürfen nachfragen, welche Aufgaben bereits durch die Klinik erledigt werden, was das Bestattungsunternehmen für Sie tun kann und wofür es Ihre Vollmacht benötigt. Sie können sich die einzelnen Schritte und die entstehenden Kosten erklären lassen.
Welche Unterlagen können benötigt werden?
Das Bestattungsunternehmen oder das zuständige Standesamt kann Ihnen sagen, welche Dokumente in Ihrem Fall gebraucht werden. Hilfreich kann es sein, folgende Unterlagen bereitzuhalten, soweit sie vorhanden sind:
Ist Ihr Kind erst nach der Geburt verstorben, können zusätzlich seine Geburtsurkunde und ärztliche Unterlagen zum Sterbefall benötigt werden. Nach einer Fehlgeburt gelten andere Regeln für eine Bescheinigung durch das Standesamt. Auch hier können die Klinik, das Standesamt oder ein Bestattungsunternehmen Ihnen sagen, was in Ihrer Situation möglich und erforderlich ist.
Sie müssen diese Fragen nicht alle auf einmal klären. Die Liste soll Ihnen einen ersten Überblick geben, keine weiteren Aufgaben aufbürden.
Der Verlust eines Kindes wirft Fragen auf, für die es nicht immer sofort Antworten gibt.
Mit diesen Informationen möchte ich Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen und Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten und Rechte besser kennenzulernen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Begleitung von Frauen und Familien weiß ich, wie unterschiedlich die Bedürfnisse nach einem solchen Verlust sein können.
Mit Wertschätzung für jedes Kind. Mit Respekt für jeden individuellen Weg. Und mit Raum für Ihre Fragen.
Wenn Sie sich ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie sich gerne an mich wenden.